Erfahrung schon seit 1983
Die Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Beihilfefähig.

QUERSCHNITTSLÄHMUNG
Schmerz bzw. Schmerzen nach
Querschnittslähmung

Über den Mechanismus der Schmerzentstehung nach einer Querschnittslähmung ist wenig bekannt. Nach Thoden (1987) klagen 50% aller Patienten mit traumatischen (= verletzungsbedingten) Querschn ittsläsionen über störende Mißempfindungen unterhalb der Läsionsstelle (= Verletzungsstelle). Immerhin 27% leiden unter Schmerzen, vorwiegend im Bereich der Extremitäten (= Arme, Beine). Teilweise treten auch krampfartige, viszerale Schmerzen (= aus dem Bauchraum stammende Schmerzen) auf.

Schmerzen, die bei einer kompletten (= vollständige Durchtrennung des Rückenmarks) Querschnittslähmung im gelähmten Bereich auftreten, werden als Deafferenzierungsschmerzen bezeichnet. Dieser Begriff beschreibt Schmerz en, die nach, bzw. trotz Ausschaltung der sensiblen Impulse (Afferenzen (= dem Zentralnervensystem zuströmende Erregung)) im ehemaligen Versorgungsgebiet des betroffenen Nerven oder Nervenstammes auftreten. Im Prinzip handelt es sich also um Phantomschmerzen. Es hat sich allerdings als zweckmäßig erwiesen, den Begriff "Phantomschmerz" nur dann zu verwenden, wenn ein (Teil-) Verlust einer Extremität (= Arm / Bein) vorliegt.

Auch vom Verletzungssegment selbst können Schmerz en ausgehen, die oft auf eine Instabilität zurückzuführen sind. Diese Instabilität kann chirurgisch behoben werden.
Bei einer inkompletten
(= unvollständigen Durchtrennung des Rückenmarks) Querschnittslähmung kann der Schmerz auch vom verletzten / gestörten Rücken mark ausgehen und peripher (= im äußeren Körperbereich) empfunden werden, es liegt dann ein sog. zentraler Schmerz vor.

Bei einer Paraplegie (= schlaffe oder spastische Lähmung beider Bei ne) kann die kontinuierliche per idurale (= rückenmarknahe) Blockade mit Katheter (*siehe unten) hilfreich sein. Die Implantation (= Einpflanzung) des Katheters muß jedoch oberhalb des geschädigten Segments erfolgen. Bei Tetrapleg ie (= vollständige Lähmung aller 4Extremi täten) bedarf die kontinuierliche Per iduralblockade oberhalb des geschädigten Segments wegen des erhöhten Risikos einer strengen Indikationsstellung (= Abwägung von Nutzen und Risiko).

Als medikamentöse Schmerztherapie können bei einem Schmerz nach Querschnittslähmung neben Carbamazepin, auch Gabapentin oder Pregabalin (= Mittel gegen die Fallsucht, aber auch beim Schmerz nach einem Querschnittssyndrom hilfreich), Baclofen (= im Gehirn/Rückenmark wirkendes Mittel zur Muskelentspannung) und schmerz distanzierende Antidepressiva (= Mittel gegen Depressionen) sowie Neuroleptika (= Mittel gegen psychische Erkrankungen) versucht werden.
Als hilfreich hat sich auch eine Infusionsserie mit Lidocain (= ein mittellang wirkendes, örtliches Betäubungsmittel) erwiesen. Dabei werden unter Pulskontrolle (Monitor) in aufsteigender Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen eingehalten werden sollte.
Gegen die unangenehme Spastik
(= unangenehme Muskelverspannung, -verkrampfung) wirkt am besten Baclofen. Falls bei oraler (= über den Mund verabreichte) Gabe die Nebenwirkungen zu stark werden, kann die rückenmarknahe Verabreichung mit eingepflanzter Pumpe (oder Port) in Erwägung gezogen werden. Mittel der 2. Wahl ist Sirdalud.

Rhizotomien (= selektive Blockaden der hinteren Rückenmarkwurzeln) und Sympathektomien (= operative Teilentfernung des unwillkürlichen Nervensystems) sollen bei Querschnittslähmung erfolglos sein (Thoden 1987). Nach Winkelmüller (1993) kann eine elektrische Stimulation der Hinterstränge des Rückenmarks versucht werden (DCS = dorsal column Stimulation, bzw. ESES = epidurale spinale Elektrostimulation).

Wenn ein Schmerz bei Querschnittslähmung längerfristig bestehen, ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

* Methodenbeschreibung

Die kontinuierliche epidurale Blockade mit Katheter wird zur Schmerzausschaltung bei Operationen allgemein oft angewendet, sie eignet sich vorzüglich auch zur Therapie chronischer Schmerzen. Bei dieser Methode wird im Bereich der Lendenwirbel (oder auch höher, je nach Verletzungssegment) ein dünner Kunststoffkatheter in örtlicher Betäubung dicht an das Rückenmark eingelegt. Dieser wird dann mehrmals täglich mit einer lang wirkenden, örtlichen Betäubungsmittellösung aufgefüllt. Der Katheter kann auch mittels einer kleinen Medikamentenpumpe kontinuierlich befüllt werden.
In vielen Fällen kommt es unter dieser Behandlung allmählich zu einer zunehmenden Beschwerdereduktion, so daß der Katheter nach 2-3 Wochen dann wieder entfernt werden kann.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).

Jetzt noch gute Nachrichten, auch für Schmerzpatienten

Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der Web-Seite der Bundesregierung mit, dass alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre REHA-Klink sogar selbst aussuchen dürfen. Lesen Sie dazu auch einen Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05 und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen
.
Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden.
Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel) (Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik) Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: www.schmerzklinik.com/sozialgericht2 (Pressekommentar dazu: https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik) und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerzklinik.com/sozialgericht3.

Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).

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Weitere Schmerzthemen (Auswahl)
Zu allen (832!) Schmerzthemen gelangen Sie hier: www.schmerzklinik.com/schmerzthemen (einfach nur anklicken)

Aktualisiert: >05.01.2009</> kusb&
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